Widerrufserklärung der GUH im Rechtsstreit gegen Ebis

Am 19. Oktober und 14. Dezember 2006 veröffentlichte MÖBELMARKT online Berichte über den Rechtsstreit der Ebis gegen die GUH, die auf Presseinformationen der Firma Ebis beruhten. Am 18. Dezember 2006 veranlasste uns Hartmut Schröder, Geschäftsführer der GUH Service GmbH, Lohne, dazu eine Gegendarstellung zu publizieren. Nun bittet uns die GUH-Geschäftsführung, eine weitere Information mit folgendem Wortlaut zu veröffentlichen:„Die GUH Service GmbH, Lohne, widerruft die in der Stellungnahme zur Presseerklärung der Ebis GmbH ‚Neues vom Rechtsstreit Ebis gegen GUH‘ enthaltenen Behauptungen:1. das Landgericht Oldenburg habe Teile des Beschlusses vom 12. Oktober 2206 im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Geschäftsnummer 5 O 2779/06 aufgehoben;2. das Landgericht Oldenburg habe in der mündlichen Verhandlung vom 13. Dezember 2006 die Teilaufhebung nochmals bestätigt;3. das Landgericht Oldenburg habe die Verfügung ‚dahingehend korrigiert, dass sich das Verfügungsverfahren nur auf die Sicherstellung der Entwicklungscodes beschränkt‘.Lohne, den 28.12.2006 (Haunhorst, Geschäftsführer GUH Service GmbH)

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