Villeroy & Boch-Halbjahresbilanz
leichter Ergebnis- und Umsatzzuwachs

Im ersten Halbjahr 2010 erzielte Villeroy & Boch  einen Nettoumsatz in Höhe von 349,9 Mio. € gegenüber 348,6 Mio. € im vergleichbaren Vorjahreszeitraum, so eine aktuelle Presseinfo. Dies bedeute einen leichten Umsatzzuwachs von 0,4%.  Auch das operative Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) zeigt sich etwas erholt. Es betrage im ersten Halbjahr 2010 insgesamt 3,0 Mio. € und liege damit um 17,1 Mio. € über dem Vorjahr. In dieser Ergebnisverbesserung spiegelten sich die 2009 eingeleiteten Restrukturierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen wider. Die einzelnen Unternehmensbereiche:
 
„Bad und Wellness“ erreichte im ersten Halbjahr 2010 einen Umsatz von 228,4 Mio. €, ein Plus von 3,8% (+8,4 Mio. €) gegenüber Vorjahr.  Dabei seien im 1. Halbjahr die Auslandsmärkte stärker als das Inland gewachsen, wobei sich Skandinavien, Russland und Asien am besten entwickelt hätten. Auch die von der Finanzkrise stark getroffenen Märkte UK und Spanien erreichten wieder ein Umsatzplus. In den Niederlanden, Italien und anderen südosteuropäischen Ländern sei die Krise nach wie vor spürbar.  Der Unternehmensbereich „Tischkultur“ erzielte im ersten Halbjahr 2010 einen Umsatz von 121,5 Mio. € (7,1 Mio. € unter Vorjahr). Ohne die Sondergeschäfte, die in der ersten Jahreshälfte 2009 realisiert wurden, liege der Umsatz um 0,9% über dem Vorjahr.  

„Wir haben die Trendwende geschafft und liegen voll im Plan“, kommentiert Vorstandsvorsitzender Frank Göring das Zahlenwerk und sieht die Ergebnisverbesserung des 1. Halbjahres als Resultat des konzernweiten Kosten- und Effizienzprogrammes: „Hier fahren wir nun die ersten Früchte ein. Mit kräftigen Investitionen – 2010 nehmen wir gut 35 Mio. € in die Hand – werden wir diesen Trend verstärken. Wir optimieren Prozesse und die Produktivität und stärken damit unsere Kostenstruktur. Villeroy & Boch ist für zukünftiges Wachstum gut positioniert.“

Für das laufende Geschäftsjahr hält das Unternehmen an seinem Ergebnisziel, ein operatives Ergebnis von über 10 Mio. € zu erreichen, fest (vor Sonderaufwand).  Mit Blick auf das seit 2004 laufende Kartellverfahren im Rahmen dessen die EU-Kommission am 23. Juni 2010 gegen Villeroy & Boch ein Bußgeld in Höhe von 71,5 Mio. € verhängt wurde, hat das Unternehmen vorsorglich trotz Einwendungen gegen den Bescheid eine Rückstellung in Höhe von 73,0 Mio. € bis zur gerichtlichen Entscheidung gebildet.

Insgesamt richte sich diese Kartellverfahrens-Entscheidung gegen eine Vielzahl von Herstellern von Armaturen, Duschabtrennungen und Sanitärkeramik. Villeroy & Boch wird der Vorwurf gemacht, sich von 1994 bis 2004 an abgestimmten Verhaltensweisen im Badezimmerausstattungssektor beteiligt zu haben. Diesen Vorwürfen der Kommission habe das Unternehmen bereits im Ermittlungsverfahren in vollem Umfang widersprochen. Die behauptete Preiskoordinierung habe es unter Beteiligung von Villeroy & Boch nicht gegeben. Kunden und Verbrauchern sei in keiner Weise geschadet worden.  Die Villeroy & Boch AG werde daher Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg erheben.

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