Reuter
Zwei Klagen gegen Google

Der Online-Fachhändler Reuter hat beim Landgericht Hamburg zwei Klagen gegen Google eingereicht. Wie das Unternehmen aus Mönchengladbach mitteilt, geht es in der ersten Klage darum, dass Google Produktbilder, mit denen Reuter seine Produkte im Rahmen des Dienstes „Google Shopping“ bewarb, auch für die Werbung seiner Wettbewerber verwendete. Aus Sicht von Reuter handelt es sich hier um einen eindeutigen Verstoß gegen die Urheber- und Nutzungsrechte. Die zweite Klage richtet sich gegen die Sperrung der Produktbilder von Reuter durch Google. Hier ist das integrierte Reuter-Logo Stein des Anstoßes. Google verweist als Sperrungsgrund auf eine Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Verwendung von Logos in Bildern generell untersage. Google setze sich mit dieser Klausel jedoch über geltendes Recht hinweg, so die Anwälte von Reuter, „weil sie dem wesentlichen Grundgedanken des Urhebernennungsrechts widerspricht“. Die Sperrung innerhalb des Dienstes „Google Shopping“ sei somit rechtswidrig. Reuter
ist nach eigenen Angaben einer der größten Fach- und Onlinehändler für Bad- und Wohnkultur in Europa. Zum Angebot gehören Bad- und Sanitärartikel, Wohn- und Küchenaccessoires, Heimtextilien, Designmöbel und -leuchten sowie Gartenmöbel. In allen Bereichen setzt Reuter ausschließlich auf Marken- und Designprodukte.

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