Prüfpflicht auf Restfeuchte in Wänden vor Küchenmontage

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Lüneburg fordert das Gericht, dass insbesondere bei Neubauten vor Montage einer Küche der Händler verpflichtet ist, die Wände auf Restfeuchtigkeit mittels Prüfgerät zu untersuchen. Das ist einer Information des Bundesverbands des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels (BVDM) im Newsletter „Wohnen + Büro 16/2008“ zu entnehmen.Unterlässt der Händler dies und die montierte Küche schimmelt aufgrund der Restfeuchtigkeit, liegt eine fehlerhafte Montage vor und der Kunde kann Ersatzlieferung fordern oder vom Vertrag zurücktreten.Es handelt sich hierbei zwar zurzeit nur um ein erstinstanzliches Urteil, jedoch sollte der Küchenhandel hierdurch alarmiert sein und in jedem Fall, nicht nur bei Neubauten oder bei einem gewissen Verdacht vor Montage einer Küche, diese auf Restfeuchte prüfen. Prüfgeräte gibt es bereits für ca. 500 Euro.

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