Pfleiderer will Freigabeantrag neu stellen

Die Pfleiderer AG hat den im vergangenen Jahr gestellten Freigabeantrag beim Oberlandesgericht Nürnberg im Hinblick auf die Aktionärsklagen gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juli 2011 zurückgezogen und wird diesen zu einem späteren Zeitpunkt neu stellen, heißt es in einer Pressemitteilung. Damit, so Pfleiderer, trage man der Auffassung des OLG Nürnberg Rechnung. Dieses hatte zuvor darauf hingewiesen, dass eine Freigabe für die Eintragung der Beschlüsse der Hauptversammlung sinnvollerweise erst dann erfolgen kann, wenn die Freigabe der Beschlüsse der Gläubigerversammlung erfolgt ist. Die entsprechende Entscheidung des OLG Frankfurt steht jedoch noch aus. Der bereits verkündete Entscheidungstermin des OLG Nürnberg am 25. Januar entfällt damit.

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