Miele
Vertriebswegekonzept weiterentwickelt

Ab 1. Januar 2011 honoriert Miele laut einer Pressemitteilung die Bemühungen seiner Fachhandelspartner durch eine zusätzliche Beratungsprämie und unterstützt die Spezialisierung. Die Autorisierung erstrecke sich auch auf den Internet-Auftritt eines Fachhändlers. Erläuternd heißt vonseiten Mieles, dass die Voraussetzungen hierfür die Europäische Kommission durch eine Änderung der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) schaffte.

Die Verknüpfung von Händlerauftritt und Autorisierungskriterien hat die Miele Vertriebsgesellschaft Deutschland im Jahr 2008 erstmals im Markt etabliert. Dieses Vertriebswegekonzept trage heute wesentlich dazu bei, dass Miele-Produkte markengerecht präsentiert, Endkunden kompetent beraten und Fachhändler für ihre Bemühungen angemessen honoriert werden. Sichergestellt werde dies etwa dadurch, dass die Miele-Partner im Handel ihre Mitarbeiter regelmäßig von Miele schulen lassen. Weitere Bausteine seien qualitätssichernde Standards bei der Produktpräsentation, dem Zuschnitt des Sortiments sowie der Beratungsleistung vor und nach dem Kauf. Das Ziel: den qualifizierten und mehrwertorientierten Elektro- und Küchenhandel in einem kompetitiven Markt zu unterstützen, einen qualitativ hochwertigen Vertrieb sicherzustellen und den Premiumauftritt der Marke Miele auf dem bekannt hohen Niveau zu halten.

Mit der neuen Fassung der GVO wollte die Europäische Kommission bei Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertragshändlern für mehr Rechtssicherheit sorgen. Hier sind die sogenannten selektiven Vertriebssysteme, zu denen auch das Miele-Vertriebswegekonzept gehört, nun präziser geregelt. Die GVO erlaubt den Herstellern ausdrücklich, ihre Händler anhand qualitativer Merkmale zu autorisieren. Daraufhin konnte Miele sein bestehendes Vertriebswegekonzept so weiterentwickeln, dass seine Handelspartner noch mehr gestärkt werden.

Zu den wesentlichen Veränderungen gehört die Differenzierung nach drei verschiedenen Produktkategorien, für die sich Händler nun separat autorisieren lassen können. Dadurch lässt sich noch zuverlässiger als bisher sicherstellen, dass Miele-Produkte nur von Handelspartnern angeboten werden, welche die qualitativen Anforderungen für die betreffenden Produktkategorien erfüllen. Gleichzeitig erleichtert es Fachhändlern, ihr besonderes Engagement und Augenmerk auf nur einen Teil der Miele-Produktpalette zu fokussieren.
Ein weiterer Bestandteil der neuen Verträge ist die Einführung einer Beratungsprämie, mit der Miele künftig die stationären Verkaufsbemühungen seiner Handelspartner zusätzlich honoriert, sofern diese am Point of Sale bestimmte Mindestumsätze erzielen. Dies sichert einen effizienten und beratungsstarken Verkauf am POS, der für die erfolgreiche Vermarktung von Miele-Produkten unabdingbar ist. Auch für die Beratungsprämie liefert die neue GVO erstmals eine zuverlässige Grundlage.
Neu sind auch qualitative Standards für einen markengerechten Vertriebsauftritt im Internet, etwa mit Blick auf Warenverfügbarkeit, Content und Vollständigkeit. Miele autorisiert die Internetauftritte seiner Fachhandelspartner, soweit diese sich auf Produkte der Marke Miele beziehen. Die Autorisierung erstreckt sich auch auf etwaige Shop-Funktionen, die Kriterien wie die Verfügbarkeit verschiedener Zahlungsarten und den barrierefreien Zugang erfüllen müssen.

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