Holländisches Schiedsgericht bestätigt MHK-Auffassung

Bereits Anfang Juli hatte ein holländisches Gericht bestätigt, dass die VKG Benelux Nederland B.V. alleiniger Komplementär der VKG Benelux Nederland C.V. bleibt. Am 28. Juli 2006 entschied nun auch ein Schiedsgericht, dass die VKG Benelux Nederland B.V. die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der VKG Benelux Nederland C.V. ist. Sie ist somit auch einzig und allein für die operative Geschäftsführung verantwortlich.„Mit den beiden Urteilen ist der Versuch, den holländischen VKG-Verband zu verselbständigen, endgültig gescheitert. Das Urteil stärkt die Position der MHK-Verbundgruppe und beschleunigt den Prozess der Zusammenarbeit mit den VKG-Partnern“, kommentiert Werner Heilos, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der MHK-Verbundgruppe, diese Entwicklung. Wie Heilos weiter erklärt, wirkt sich der Richterspruch „sehr positiv auf die laufenden Gespräche über die zukünftige Zusammenarbeit aus. Unsere Rechtsauffassung wurde in allen Positionen bestätigt. Unserem Ziel, im Küchensektor die umsatzstärkste Verbundgruppe im holländischen Markt zu sein, sind wir damit ein großes Stück näher gekommen.“Bereits vor diesem Richterspruch hatten sich die MHK Verbundgruppe und der holländische VKG-Beirat entschieden, in den nächsten Wochen eine Versammlung der VKG-Handelspartner einzuberufen, auf der über den künftigen Weg und die Chancen der VKG-Gruppe gesprochen werden soll.Beide Verbundgruppen vereinen zusammen rund 250 Partner. Damit sind beide zusammen mit Abstand der größte Verbund von Küchenspezialisten in Holland. Die erfolgreichen Vermarktungskonzepte beider Seiten sollen erhalten und weiter ausgebaut werden. Alle Partner sollen ferner von dem umfassenden Dienstleistungsangebot der MHK-Verbundgruppe profitieren.

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