GUH mit Antrag vor Landgericht Oldenburg gescheitert

In einem Streit um die Verletzung von Urheberrechten wirft die Firma Ebis aus Bremen der Firma GUH mit Sitz in Lohne vor, in ihre Software „digamPRO“ unerlaubt Teile des Ebis-Programms „KO.PAS“ übernommen zu haben.Nach einem Antrag von Ebis auf eine einstweilige Verfügung hatte das Landgericht Oldenburg am 12. Oktober 2006 die Sicherung des Programmcodes der GUH-Software angeordnet, um den Sachverhalt prüfen zu können. Die GUH legte dagegen Widerspruch und beantragte die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.In der gestrigen mündlichen Verhandlung über den Widerspruch riet der Vorsitzende Richter Kramerz der GUH, ihren Widerspruch nicht weiterzuverfolgen, da aufgrund eines von der Ebis vorgelegten Gutachtens des öffentlich bestellten und vereidigten IT-Sachverständigen Jürgen Lüters weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Rechtsverletzung der GUH dargelegt sei. Ein Verlangen der GUH-Anwälte nach Anhörung von GUH-Programmierern wies das Gericht zurück.Ein weiterer Gerichtstermin ist für den 27. Dezember 2006 angesetzt. Die Ebis rechnet damit, dass dann „die Entscheidung zu Lasten der GUH ausgehen wird“. Nachtrag: Nach Auskunft der GUH haben sich die Parteien in der Zwichenzeit einvernehmlich geeinigt. Der Rechtsstreit ist damit beigelegt.

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