Der Mittelstandsverbund ZGV
Äußert sich zur Wiederwahl der EU-Kommissionspräsidentin

Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer Der Mittelstandsverbund – ZGV e.V. Foto: Peter Himsel

Berlin. Der Mittelstandsverbund gratuliert Ursula von der Leyen zu ihrer Wiederwahl als Präsidentin der Europäischen Kommission. In einer Zeit, in der Europa vor erheblichen Herausforderungen steht, bietet ihre Bestätigung im Amt eine wichtige und notwendige Konstante in der europäischen Politik. Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes, betont gleichzeitig die Wichtigkeit des Mittelstandes und die Schaffung guter wirtschaftlicher Bedingungen im Rahmen der aktuellen angespannten geopolitischen Lage. 

Er ruft deshalb in seinem Brief an von der Leyen im Kontext des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas und dem nur langsam wachsenden europäischen Binnenmarkt zu einem entschlossenen Handeln und zu notwendigen politischen Anpassungen auf. 

Mittelständische Unternehmen sieht Bergmann als zentrales Element für die europäische Wettbewerbsfähigkeit: „Nicht zuletzt aus diesem Grund setzten die Staats- und Regierungschefs in ihrer jüngst verabschiedeten Strategic Agenda 2024-2029 einen klaren Fokus auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Als Kernelement dieser Zielsetzung sieht der kooperierende Mittelstand die Konsolidierung des bestehenden europäischen Acquis. Mit Blick auf die in den letzten fünf Jahren umgesetzte Agenda des Green Deal muss zunächst festgehalten werden, dass die Zielrichtung einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft wichtig, wenn nicht gar entscheidend für die Zukunft Europas sein wird. Dennoch bedarf es für die Umsetzung der Zielvorgaben weiterer Anpassungen.“ 

Die Transition hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft erfordere massive Investitionen und die EU müsse mit dem Abbau von bürokratischen Hürden, klar formulierter Vorgaben und praktischen Lösungen den bisherigen Kurs nachbessern. „Insbesondere Verbundgruppen im Mittelstand und deren angeschlossenen Unternehmen spüren diesen Druck verstärkt: Im Zentrum vieler Wertschöpfungsketten stehend sind sie Anfragen und Verpflichtungen unterschiedlicher Vertragspartner ausgesetzt. Die Einrichtung von weiteren eigenen Compliance-Mechanismen wird damit unausweichlich. Mehr als 95% der europäischen mittelständischen Unternehmen sind damit mit den aktuellen regulatorischen Anforderungen befasst, ohne direkte Adressaten derselben zu sein. Gleichzeitig fehlen die notwendigen Ressourcen, das Know-how sowie die erforderlichen Fachkräfte, um diese Aufgaben zielführend bewältigen zu können“, kritisiert Bergmann.

Insbesondere sollte eine kurzfristige Anpassung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) angestoßen werden. Vor allem die neu geschaffenen Haftungsregeln würden in unangemessener Weise eine politische Verantwortung auf die Unternehmen verlagern. Vielmehr seien die Mitgliedstaaten aufgefordert, im Rahmen des Welthandelssystems für eine weltweite Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzutreten und dies an zolltarifliche Konsequenzen zu knüpfen. Die akuten Fragestellungen in der Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zeige klar, dass der Aufbau von Verwaltungsstrukturen vor dem Beginn jeglicher europäischer Regulatorik abgeschlossen sein müsse. Ohne die notwendige technische Infrastruktur drohe faktisch ein Importstopp für viele Warengruppen ab dem Januar nächsten Jahres. Die EUDR sollte daher laut Bergmann mindestens auf den Beginn des Jahres 2026 verschoben werden.

Bergmann schließt mit den Worten: „Frau Kommissionspräsidentin, es ist an der Zeit, ein Signal an die europäische Wirtschaft zu senden: Die vor uns stehenden Aufgaben können nur im Zusammenspiel zwischen staatlichen und privaten Akteuren gemeistert werden. Dies erfordert intelligente Politikansätze, die nicht primär auf Pflichten für die Wirtschaft setzen und stattdessen beste Rahmenbedingungen für ein zielführendes Miteinander verwirklichen. Dies erfordert den Willen, von der bestehenden Logik stetiger Regelung immer neuer Rechtsgebiete Abstand zu nehmen, und stattdessen den europäischen Rechtsrahmen auf das absolut Notwendige zu beschränken. Wir haben es in der Hand, Europa im Sinne der vor fast 25 Jahren verabschiedeten Lissabon-Strategie tatsächlich zum wettbewerbsfähigsten und nachhaltigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum werden zu lassen.“ 


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