Der Kreis, Leonberg, und VKG, Pforzheim, beenden Kooperation

Wie am vergangenen Freitag die Leonberger Verbundgruppe Der Kreis per Pressemitteilung bekannt gab, wird die auf der imm cuisinale 2003 verkündete Kooperation zwischen den beiden Verbundgruppen Der Kreis, Leonberg, sowie VKG, Pforzheim, beendet. Die Pressemitteilung war unmissverständlich formuliert: „Der Kreis beendet die Kooperation mit dem VKG mit sofortiger Wirkung. Sie hat nicht zu den Ergebnissen geführt, die sich Der Kreis mit dem Eingehen der Kooperation vor ca. eineinhalb Jahren für die Mitglieder beider Verbundgruppen erhofft hatte. Bedauerlicherweise konnten keine der von Der Kreis bzw. von VKG selbst vorgeschlagenen Kooperationsmöglichkeiten, trotz mündlich erreichter Übereinstimmung, realisiert werden.Hinzu kommt, dass seit der bekannt gewordenen Terminierung im Verfahren gegen die Herren Dieter Mahr, Heinrich Becker und Dr. Dinkel und vollends seit der bedauerlichen Erkrankung von Herrn Dieter Mahr, praktisch keine konkreten Gespräche mehr stattgefunden haben.Ob mit oder ohne Kooperation: Der Kreis wird seine ganze Kraft dem zügigen Ausbau seiner Vertriebssysteme widmen - zumal in seinem Jubiläumsjahr 2004 - mit dem Ziel, diese sehr erfolgreichen Systeme wie Küche 3000 – Erlebnis pur und Lifting – der Küchenrenovierer und Elektrogerätespezialist bei der Vielzahl der interessierten Mitglieder umzusetzen.“Eine Reaktion aus Pforzheim ließ einige Stunden auf sich warten. Die Pressemitteilung der Pforzheimer wurde ebenfalls am Freitag, dem 11.Juni, verschickt, erreichte die Redaktion von MÖBELMARKT-online jedoch erst um 22.31 Uhr:„In Ergänzung der heute Vormittag veröffentlichten Pressemitteilung unseres Kooperationspartners gestatten Sie uns bitte folgende Stellungnahme zur einseitigen Kündigung unserer Zusammenarbeit: Offenbar war die Pressemitteilung unseres Kooperationspartners schon gefertigt, lange bevor wir über seine Trennungsabsichten in Kenntnis gesetzt wurden. Wir halten dieses Verfahren für völlig unangemessen. Es widerspricht den kaufmännischen Umgangsformen. Vor einer Jahreshauptversammlung eines Partners eine Kooperation ohne Angabe von Gründen und ohne Anlass aufzukündigen, ist pflichtwidrig. Festzustellen ist:1. Die Hoffnung unseres Kooperationspartners, ausgeschiedene bzw. gekündigte VKG-Gesellschafter in die eigenen Reihen aufzunehmen, blieb unerfüllt.2. Die Hoffnung unseres Kooperationspartners, für sich Profit zu generieren durch Bereitstellung von Verbundleistungen zu nicht vertretbaren Konditionen, blieb ebenfalls unerfüllt.Unsere Kooperation ist nicht allein aus marktstrategischen Gründen eine vernünftige Sache gewesen. Das bedeutete, zwei unterschiedliche Unternehmenskulturen so unter einem Kooperationsdach zu vereinigen, dass daraus eine noch bessere Marktposition resultieren sollte. Diese sich aus dem Wettbewerb der Küchenverbände insgesamt ergebende Notwendigkeit setzt strategisches Denken voraus und war offenbar schwer zu vermitteln.Eine auf den Inhaber bezogene Gewinnorientierung wie bei Der Kreis und eine auf den Handelspartner ausgerichtete Gewinnorientierung wie bei VKG lassen sich nur mit einem Partner vereinbaren, der zur Kooperation bereit ist. Zudem waren wir im VKG mit einer Benachteiligung unserer Händler durch Übernahme bestimmter Verbundleistungen seitens unseres Kooperationspartners nicht einverstanden. Kostenlastige Konzepte wie zum Beispiel Küchen-Lifting von Der Kreis fanden bei unseren VKG Küchenpartnern kein Echo.Gewinnmaximierung zu Lasten der Küchenspezialisten in unserem Verbundwollten und konnten wir nicht mittragen!Aufgrund dieser Erfahrung erhält unsere Zusammenarbeit mit ähnlich orientierten Verbundgruppen wie VKG deutlich mehr Gewicht.“ Unterzeichnet ist die Mitteilung von Dieter Mahr.

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